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Die Radwegebenutzungspflicht ist leider (derzeit) noch ziemlich klar in Deutschland definiert:
Immer wenn ein blaues Schild mit Radfahrer drin (mit oder ohne Fussgänger) den Radweg markiert musst du drauf fahren. Durch Witterung bedingte Nichtbefahrbeikeit wird noch durchgelassen, eigentlich aber auch nur wenn der Schnee so hoch liegt, daß man den Weg nicht mehr erkennt.
Derzeit werden aber in vielen Gemeinden (führend vom ADFC) Klagen gegen diese Benutzungspflicht geführt. Die Benutzungspflicht schränkt nämlich die freie Wählbarkeit unseres Aufenthaltsortes ein, und daher darf das der Staat nur in großen Ausnahmefällen tun. Dieser gilt nur, wenn auf der Straße der Radfahrer deutlich über das normale Maß hinausgehend gefärdet ist. Diese Klagen gehen meistens durch und dann werden die blauen Schilder entfernt.
Dennoch, so lange ein blaues Schild hängt, müssen wir auf dem Radweg fahren.
Mach ich aber auch nie und begehe damit eine potentielle Ordnungswidrigkeit -so what!
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