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Alt 20.10.2014, 20:01   #36
coparni
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.02.2007
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Beiträge: 1.473
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. ...
Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geht genauso. Zumindest nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz PAG. Auch ohne Einverständnis und zur Not auch mit Gewalt bzw. unmittelbaren Zwang (muss vorher angedroht werden).
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