Zitat:
Zitat von noam
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. ...
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Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geht genauso. Zumindest nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz PAG. Auch ohne Einverständnis und zur Not auch mit Gewalt bzw. unmittelbaren Zwang (muss vorher angedroht werden).