Bin kein Jurist, aber habe schon viele IT-Arbeitsverträge als AG unterschrieben, bisher hatten wir solche Klausen nicht.
Aber Haftung bei Fahrlässigkeit kann dir natürlich immer blühen, wenn Tests vorgeschrieben sind und du überspringst die "nachweislich", hast du im Fehlerfall ein Problem.
D.h. es hängt auch immer mit den Ablauforganisationstruktur zusammen.
In extrem sensitiven Bereichen ist somit eine Deckelung der Haftung so keine schlechte Sache, kommt natürlich auf die Zahl x an.
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