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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 23.09.2014, 12:07   #124
MatthiasM
Szenekenner
 
Registriert seit: 14.09.2014
Ort: bei München
Beiträge: 149
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.

Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?

Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.

lG Matthias

Geändert von MatthiasM (23.09.2014 um 12:19 Uhr).
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