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Lastschriften kann man zwar zurückbuchen, aber das setzt einen nicht automatisch ins Recht. Wenn der Anspruch besteht, kann der Veranstalter den Betrag zurückfordern. Ob er das tut, ist eine andere Sache. Wir haben deshalb als Veranstalter niemals das Startgeld per Lastschrift eingezogen. Viel zu viel Risiko, dass Athleten aus den verschiedensten für sie triftigen Gründen (schlechtes Wetter, Hamster hat Bauchweh, ...) nicht starten und sich das Geld einfach wieder nehmen. Und für uns viel zu viel Mühe, jedem Einzelfall nachzugehen.
Etwas unfair ist es von Veranstalterseite, eine Strecke vorzugaukeln, von der er die Nicht-Genehmigbarkeit eigentlich schon weiß und dann kurzfristig in so eine "Kasperle-Strecke" zu ändern.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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