Von Seiten DTU habe ich aus E-Mail Anfrage bzgl. des benutzen von Action-Cams im WK folgende Antwort erhalten:
Zitat:
Hallo Herr Brandt,
die Antwort auf ihre Frage, finden sie auf der DTU Seite unter
wichtige TK-Beschlüsse. Hier steht folgendes:
Wichtige TK-Beschlüsse
Mit der Veröffentlichung treten die Beschlüsse in Kraft.
Beschluss Nr.1 (Veröffentlicht am 16.08.2013)
Der Einsatz von Kameras im Wettkampf.
Der Einsatz von Kameras durch die Athleten ist während des Wettkampfes generell verboten.
Durch Zusatzaufbauten und durch die Kamera selbst darf der Athlet weder sich noch andere gefährden. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur in Absprache mit dem TD und EL.
Wir beziehen uns dabei auf die Artikel D.1.c) und G.2.f) der DTU Sportordnung
(außergewöhnliche Ausrüstung)
Ich denke, damit ist ihre Frage beantwortet.
Mit sportlichem Gruß
xxx
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Viele Grüße,
der brandi