Zitat:
Zitat von drullse
Ist aber logisch, denn es gilt der Wert der eingeführten Ware. Und ohne Versand käme die ja gar nicht zu Dir - insofern sind auch die Frachtkosten ein "Wert".
|
Bei Selbstverzollung von mitgebrachten Waren am Flughafen gilt aber nur der Preis auf der Rechnung die im Ausland bezahlt wurde. Einfuhrumsatzsteuer auf den Transportpreis (der ja anteilig im Flugticket drin steckt) wird dann nicht erhoben.