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Zitat von KalleMalle
Wenn Du nach dem Wortlaut der verschiedenen DTU-Ordnungen und Bedingungen gehst, dann stellern sich noch ganz andere Fragen...
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z.B. §E.6 Allgemeines:
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(...)DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) (...)
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mit dem Wortlauf darf ich als Startpassinhaber z.B. auch nicht bei Laufwettkämpfen (selbst wenn diese vom DLV/BLV genehmigt sein sollte) oder auch Triathlons im Ausland teilnehmen.
Ganz zu schweigen von IRONMAN-Veranstaltungen innerhalb des DTU-Raum!