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Zitat von JumpungJackFlash
Braucht Sie gar nicht. Ich war als Helfer in T2. Die Polizei war dort und hat das Rad des Staffelfahrers beschlagnahmt.
Nennt man das "Ermittlung im öffentlichen Interesse"?
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Das kann es sein, alleine weil Anja ja verletzt ist und Ärztlich versorgt wurde, daß ist dann die fahrlässige Körperverletzung könnte aber auch hier schon wegen dem unerlaubten entfernen vom Unfallort. Kann aber auch sein das Anja Anzeige erstattet hat wegen was auch immer.
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Zitat von pointex
sorry aber hier wird keine versicherung, behörde irgendwas klären, rennunfälle passieren einfach und nicht zuwenige, bei jedem lächerlichen radmarthon brechen mehrere rahmen und knochen, das gehört dazu.
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Anscheinend wird doch ermittelt. Auch im Alltag gehören Unfälle dazu. Trotzdem wird auch dort immer wieder ermittelt.

Und wenn sich die Unfallbeteiligten einigen ist das ja auch OK.
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Zitat von pointex
nur wenn der staffelfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte wäre hier was zu klären, was ich aber nicht ersehen kann aus der berichterstattung.
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Na ja, genau das muß im ja eben ermittelt werden. Wenn schon klar ist, daß der Staffelfahrer Schuld ist und er fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, dann bräuchte ja nicht mehr ermittelt werden.
