Lustig is im Übrigen auch die zugegeben rein juristische Frage, ob denn § 142 StGB hier überhaupt Anwendung findet. Denn der setzt einen Unfall im "Straßenverkehr" voraus. Zu diesem Straßenverkehr aber gehören nach der wohl allgemein gültigen Definition"alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen stehen." Wenn das aber auf einem Streckenteil passiert ist, der komplett gesperrt war... irgendwie spannend! Oder vll. bin ich einfach übermüdet!
