Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.
Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).
Grüße,
Arne
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Ja das ist richtig ich habe das unterschrieben, keine Frage - es war mir nicht "bewusst" - dass ich hätte auf eine Lizensnummer des BTV achten müssen in der Ausschreibung jetzt weiß ich es.
Fraglich ist für mich aber wieso nun 3 VA herausgepickt werden , kosequenter Weise müssten sie nun alle überprüfen, mir fällt da ganz spontan ne Menge ein !-