gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
2026: Mehr Dampf
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.07.2014, 09:30   #47
bittalilli
Szenekenner
 
Benutzerbild von bittalilli
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 108
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.

Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).

Grüße,
Arne


Ja das ist richtig ich habe das unterschrieben, keine Frage - es war mir nicht "bewusst" - dass ich hätte auf eine Lizensnummer des BTV achten müssen in der Ausschreibung jetzt weiß ich es.
Fraglich ist für mich aber wieso nun 3 VA herausgepickt werden , kosequenter Weise müssten sie nun alle überprüfen, mir fällt da ganz spontan ne Menge ein !-
bittalilli ist offline   Mit Zitat antworten