Zitat:
Zitat von AprilC
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank an alle die dieses Forum, welches ich (leider erst) heute entdeckt hab, so lebendig und aktiv machen. Die allermeisten Beiträge sind dann auch sogar sachlich und konstruktiv. Vor allem sehr schön von HaFu, dass sich ein Funktionär hier stellt.
Ich war beim Tegernsee Triathlon am Wochenende am Start und habe einen Startpass. Im Zielraum habe ich von einigen anderen die Thematik der "Nichtgenehmigung" erfahren und bin dadurch jetzt ehrlich gesagt ziemlich nervös.
Ich habe mittlerweile etwas recherchiert und habe u.a. diesen Thread sowie einige andere Internetseiten durchforstet.
Soweit ich es beurteilen kann, ist hier der Verband prinzipiell "im Recht".
Wenn ich es richtig verstehe wollte der Veranstalter im Endeffekt nicht die Tageslizenz von den Athleten kassieren. Meiner Meinung nach ist dies aber bei Athleten normalerweise nicht das große Problem, da es bei allen Veranstaltungen gleich ist und man sich daran gewöhnt hat (habe meinen Startpass erst seit kurzem). Man kann sicherlich diese Abgabe und ihre Höhe in Frage stellen, aber dazu sind absolut die normalen Verbandswege zu beschreiten, anstatt einer "Piratenveranstaltung", die dann im Endeffekt doch zu Lasten der Athleten geht.
Einzig verständlich ist, dass der Veranstalter sich schwer damit tut, kurzfristig etwas zu kassieren, was so vorher (vermutlich) nicht in der Ausschreibung stand.
Nun aber zu dem eigentlichen, "meinem" Problem: Was bedeutet das für Athleten?
Wie gesagt habe ich einen Startpass und war am Start. Ich habe ganz einfach nichts mitbekommen von den Querelen im Vorhinein (in Zukunft werde ich dieses Forum verfolgen). Meine Recherchen haben ergeben:
- Mein Verein hat die Info (datiert vom 23.6.) am 1.7. auf seine Homepage gestellt, das ist genau 5 Tage vor dem Wettkampf.
- Ansonten habe ich noch auf der BTV Seite datiert zum 1.7. in einem Topf mit einigen anderen Meldungen, sowie auf der Seite des BTV Bezirks Oberbayern (unter News, nicht auf der Startseite, aber zumindest datiert zum 23.6.) diese Information gefunden.
Leider bin ich nicht jeden Tag (und auch bei weitem nicht jede Woche) auf der Seite meines Vereins, und erst Recht nicht auf den Verbandsseiten. Wie hätte ich also rechtzeitig davon erfahren sollen/müssen, ausser zufällig?
Gut ich hätte mich informieren können, und nachfragen. Aber dass es hier grundsätzlich eine Problematik mit Verband/Veranstalter gibt (ansch. seit 2012) war mir völlig unbewusst. Zumal noch IMMER der Tegernsee Triathlon auf der Seite des Bezirksverbandes unter Termine aufgeführt ist.
Meine große Frage ist nun, wie geht es weiter? Ich persönlich starte (wenn ich darf) am 20.7. in Roth. Das ist meine erste Langdistanz, auf die ich mich letztendlich 2 ganze Jahre vorbereitet habe.
Wird der BTV tatsächlich alle Startpassinhaber auf der Ergebnisliste versuchen herauszufinden und eine Sperre bei der Disziplinarkomission beantragen (so verstehe ich die Sportordnung, die ich heute ebenfalls studiert habe)? D.h. in meinem Fall, will der Verband mich wirklich sperren weil ich eine Woche nicht auf der Homepage meines Vereines war? Weil ich an einem Rennen teilgenommen hab, welches er auf seiner eigenen Homepage als Wettkampf führt?
Soll ich deswegen evtl. wirklich nicht an dem Rennen teilnehmen dürfen für das ich 2 Jahre lang viel Geld, viel Herzblut und noch viel mehr Zeit investiert habe?
Hätte ich von der Problematik gewusst, wäre ich am Tegernsee sicher nicht gestartet, da wäre mir das Risiko in Roth nicht starten zu dürfen viel zu hoch gewesen... auch wenn ich mich sehr geärgert hätte, weil der letzte Testwettkampf ausgefallen wäre...
Vielleicht kann HaFu da etwas weiterhelfen, weil mich macht das jetzt doch sehr nervös und fände es einfach nur krass wenn es so kommen sollte....
...
|
Vielen Dank für deinen Beitrag, AprilC.
Ich bin selbst aktiver Sportler und kann das Dilemma, in dem du dich befindest, verstehen. Und natürlich bist du auch kein Einzelfall.
Es ist sicher ein Problem, dass nicht jeder Startpassinhaber von dem Charakter der Veranstaltung mit fehlender sportlicher Genehmigung und drohenden Sperren von Passinhabern gewusst hat.
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber es spielt ganz klar eine Rolle bei der Bemessung des Strafmaßes. Ich bin selbst kein Mitglied der Disziplinarkommission, habe also auch direkt nicht über Strafen zu entscheiden, aber trotzdem zerbreche ich mir zusammen mit anderen gerade den Kopf, wie man mit der Situation umgehen sollte. Grundsätzlich ist es (trotz der Manipulation der Ergebnisliste auf Trackmyrace.com durch den Organisator kein großes Problem (durch Abgleich mit früheren Ergebnislisten, Ergebnislisten benachbarter Veranstaltungen in Bad Tölz und Schliersee usw. sowie Berücksichtigung der Altersklasse, die allermeisten Startpassinhaber weitgehend zweifelsfrei zu identifizieren.
Wie bereits mehrfach geschrieben. das Ziel des BTV ist nicht, möglichst viele Athleten zu sperren, sondern möglichst schnell den Organisator des Tegernseetriathlons davon zu überzeugen, seine Sonderrolle zu verlassen und seine Veranstaltung zukünftig genehmigen zu lassen und die damit verbundenen Abgaben zu entrichten.