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Alt 24.06.2014, 11:09   #28
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
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Die Veranstaltungsordnung der DTU ist einem Veranstalter, der nicht Mitglied in der DTU ist, vermutlich ziemlich egal.

Matthias
Die Veranstalterordnung der DTU ist kein Gesetz, aber die Legitimität von Veranstalterabgaben an die Verbände und das Monopol der Verbände ist seit vergangenem Jahr vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach einem jahrelangen Rechtsstreit bestätigt worden:

http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf


Der Veranstalter des Kölntriathlons hatte gegen dieses Monopol geklagt und Kartellbeschwerde eingelegt und diese Beschwerde wurde abgewiesen. Es lohnt sich auch die Urteilsbegründung durchzulesen, in der das Gericht explizit noch einmal bestätigt, dass die Sportverbände zur Finanzierung ihrer am Gemeinwohl orientierten Aufgaben auf die Einnahmen durch Veranstalterabgeben angewiesen und diese legitim sind (ca. ab Seite 10 im oben verlinkten Dokument).

Geändert von Hafu (24.06.2014 um 11:37 Uhr).
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