Zitat:
Zitat von Steffko
Zitat:
Zitat von tandem65
Nö, denn Versicherungstechnisch sind die Fahrräder Hausrat, zumindest sofern sie sich in einem verschlossen keller oder in der Wohnung befinden. Dann handelt es sich um Einbruchsdiebstahl...
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Sie sind nur Hausrat, wenn sie sich in einem nur von dir genutzten Raum befinden. Dieser definiert sich durch: Blickdicht, nur du hast einen Schlüssel und er stellt eine ersthafte Hürde für Einbrecher dar.
Was heißt das?
Rad aus dem gemeinsamen (Haus)Radkeller geklaubt -> Einfacher Diebstahl
Der Keller ist nicht Blickdicht und/oder stellt keine Hürde da -> bekommste nichts, oder mit glück wird es als Einfacher Diebstahl gewertet
Des Weiteren müssen für einen Einbruchdiebstahl auch Einbruchsspuren nachweisbar sein!
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Habe Dir mal zwei der wichtigsten Worte in meinem Posting markiert.
Der letzte Satz von Deinem Posting ist das wichtigste.
Auch wenn der Keller nur von Dir genutzt wird und es keine Einbruchsspuren gibt ist es sicherlich nur einfacher Diebstahl. Dann hast Du wohl vergessen abzuschliessen.

Andererseits wenn es ein verschlossener gemeinsam genutzter Raum ist und es sind Einbruchsspuren offensichtlich da, ist es immer noch Einbruchsdiebstahl und Du wirst sicher Ersatz bekommen.
Das mit dem Blickdicht ist sicherlich die kleinste Hürde, ob ein Vorhangschloß an einer Apfelsinenkiste eine Hürde darstellt ist sehr wahrscheinlich beim ersten Versicherungsfall nicht eindeutig. Beim zweiten wird es die Versicherung sicherlich vorher eingefordert haben.
