Gibt es da nicht so eine Formulierung, dass, wenn kein Preis vereinbart wurde, der "marktübliche" Preis gilt? Vielleicht ergibt sich daraus ein Ansatzpunkt. Hier gibt es mehr dazu:
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wucher.htm
http://www.sueddeutsche.de/geld/ausg...ucher-1.566766
http://www.sueddeutsche.de/bayern/sc...cher-1.1598438