Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Neoprenmiteingriff
					 
				 
				Erlaubt, richtig!! 
 
ABER: 
 
IN Maxdorf stand es in der Ausschreibung gexplizit drin dass es verboten wäre...... 
 
In Roth war es erlaubt und in Frankfurt auch und sonst auch immer 
			
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 Bzgl Maxdorf: das wäre dann Unsinn und zu ignorieren. Der Veranstalter muss sich, sofern es sich um eine offiziell bei der DTU angemeldete Veranstaltung handelt, auch an die offizielle DTU-Sportordnung halten. Ähnlich verhält es sich auch oft bei sehr kreativen AGB´s von Unternehmen. Keine AGB kann die aktuelle Gesetzgebung aushebeln. Von daher kann darin stehen was will. Geltung hat es keine.