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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ärztliche Schweigepflicht bei Kindesmisshandlung
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Alt 21.05.2014, 12:56   #26
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.540
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt geht für mich aus dem verlinkten Artikel nicht so recht hervor, für was man jetzt genau unterschreiben soll.

Der oberste Artikel ist überschrieben mit:

"Bitte im Blog unterschreiben, damit sich endlich Ärzte austauschen dürfen"


Es wird dann Werbung für die RISKID-Datenbank gemacht, die ja scheinbar nach einem Rechtsgutachten rechtskonform ist. Was steht also der bundesweiten Einführung dieser Datenbank entgegen? Wieso muss ich unterschreiben, damit Ärzte eine rechtkonforme Datenbank nutzen dürfen?

Weiter unten geht es dann wieder um eine Unterschriftenaktion in NRW, damit Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen.

Geht es jetzt darum rechtliche Grundlagen zu schaffen, die einen verbesserten Austausch ermöglichen? Soll die RISKID-Datenbank über die Behörden organisiert werden?

Für WAS genau unterschreibt man da?

Matthias

Prinzipiell sind solche Initiativen sicher sinnvoll. Sinnvoller wäre es aber, direkt auf die Entscheidungsträger hinzuwirken, dass die personelle Besetzung in den zuständigen Ämter derart verbessert wird, dass diese Behörden ihren Aufgaben - dem Schutz der Kinder - nachgehen können.
Soweit ich es verstanden haben, votiert man mit der Unterschrift für eine Datenbank RISKID für Kinderärzte in NRW. Diese wird wohl aktuell in Duisburg angewendet. Die Ärzte machen in der DB dort nur dann Eintragungen, wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Sorgeberechtigten gegeben ist. Ziel sollte es sein, das Zusammenführen einzelner Diagnosen für ein Kind bei Verdacht auf Misshandlung (Hämatom, Fraktur ...) in der DB zu ermöglichen, um zu einer abgesicherteren Misshandlungsdiagnose zu kommen, weil Misshandler mit dem Kind oft Ärzte, Krankenhäuser wechseln.

Das Schweigepflichtgebot solle desweiteren durch den Gesetzgeber im Falle eines Misshandlungsverdachtes zugunsten des "kollegialen Austausches bzw. Eintrages in der DB" aufgehoben werden. Ich stelle mir das konkret so vor, dass Kinderärzte sowohl berechtigt wären, in der DB auch ohne Einwilligung der Eltern Einträge zu machen (Fraktur X) und auch zu suchen, ob Einträge für einen Patienten X schon vorliegen.

Mit der (verpflichtenden) Weitergabe eines erhärteten Verdachtes an das Jugendamt und der dabei gesetzlich gegebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat das vorgestellte Konzept selbst nichts zu tun, Zugriff sollten nur Kinderärzte haben. Die Weitergabe könnte das Ergebnis eines (u.U. durch die Einträge in der DB) erhärteten Verdachtes sein.

Datenbank RISKID

Was nirgends explizit steht:
Die Forderungen richten sich halt an die öffentliche Hand, für dieses Konzept Mittel im Rahmen des gesetzlichen Kinderschutzauftrages zur Verfügung zu stellen, weil die DB über die medizinische, durch die Krankenkassen zu erbringende Versorgung, hinausgeht.

Geändert von qbz (21.05.2014 um 13:21 Uhr).
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