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Fahrräder in der Hausratversicherung - Fahrraddiebstahl
Als Neuanfänger, der sich neue Räder zugelegt hat, habe ich auch bei der Versicherung nach dem Schutz nachgefragt. Ich habe die Entschädigungsgrenze dem Radwerten angepasst. Hier die Versicherungserläuterung meiner Versicherung (HUK24):
Fahrräder zählen zum Hausrat und sind grundsätzlich gegen alle vereinbarten Gefahren in der Hausratversicherung - z. B. Brand oder Einbruchdiebstahl - versichert. Wird Ihr Fahrrad z. B. aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
Befindet sich Ihr Fahrrad außerhalb eines verschlossenen Raumes und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen den "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in Ihre Hausratversicherung aufzunehmen.
Versichert sind dann alle Fahrräder Ihres Haushalts zum Neuwert. Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall können Sie zwischen 1 % bis 9 % der Hausrat-Versicherungssumme wählen.
Für fest mit dem Fahrrad verbundene Teile (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. Lose Teile (z. B. Luftpumpe, Satteltaschen) sind hingegen nur versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad abhanden kommen.
Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie es grundsätzlich mit einem Schloss sichern. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, benötigen wir Unterlagen zu dem versicherten Rad, aus denen der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgehen.
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