Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Hafu
					 
				 
				Wenn dem so wäre, dann hätte er nicht seinen Dienst-Laptop verschwinden lassen müssen. Das ist m.E.n. der deutlichste Hinweis darauf, dass Edathy auch strafbares Material besessen hat. 
			
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 In dubio pro reo berücksichtige ich die Informationen, die zu Edathys lasten bewiesen werden können. Wenn die Staatsanwaltschaft unfähig zur rechtzeitigen Beweissicherung ist, dann halte ich wenig von einem Parallelstrafrecht via öffentlicher Vorverurteilung.
Gruß Torsten
 
		
	
		
		
		
		
			
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				Dies ist das Land, in dem man nicht versteht
Dass „Fremd“ kein Wort für „Feindlich“ ist
In dem Besucher nur geduldet sind
Wenn sie versprechen, dass sie bald wieder geh'n
Es ist auch mein Zuhaus, selbst wenn's ein Zufall ist
Und irgendwann fällt es auch auf mich zurück