Zitat:
Zitat von Rhing
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.
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Nee so ein Herr Feigen hat einen Stundensatz von 500@ aufwärts. Da gehört das Lametta mit dazu ...
Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.