Zitat:
Zitat von Matthias75
Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist das üblich, dass die Verteidigung "Handouts" zu ihrem Plädoyer verteilt?
Matthias
|
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.