Zitat:
Zitat von FinP
Und genau das ist das Problem - man muss zwei Sachen trennen - Strafsache und korrekte Veranlagung.
Die korrekte Veranlagung hätte auch NACH der Streiterei um die Wirksamkeit der Selbstanzeige erfolgen können. Das hat die Staatsanwaltschaft aber versäumt und sich mit einem Kleckerbetrag zufriedengegeben.
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Klar, aber zur wirksamen Selbstanzeigen gehört ja die Vollständigkeit. Daher muß m.E. schon im Strafverfahren zumindest ca. Geklärt sein.