Zitat:
Zitat von Rhing
Was natürlich auch dazu führt, dass das Finanzamt sich bei Dir (vermutlich) und mir (auf jeden Fall) mit der Schätzung wesentlich leichter tut als bei UH und da lieber doch auf Unterlagen wartet. Zumindest zunächst.
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Und genau das ist das Problem - man muss zwei Sachen trennen - Strafsache und korrekte Veranlagung.
Die korrekte Veranlagung hätte auch NACH der Streiterei um die Wirksamkeit der Selbstanzeige erfolgen können. Das hat die Staatsanwaltschaft aber versäumt und sich mit einem Kleckerbetrag zufriedengegeben.