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Zitat von FinP
Kern des Prozesses ist nach jetzigem Stand ja nur die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Daher ist klar, weshalb der Verteidiger darauf aus ist, diese Selbstanzeige als schlampig hinzustellen. Gleichzeitig kommt es bei einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige natürlich schon darauf an, ob diese freiwillig oder unter Druck entstanden ist und prägt den Strafrahmen gewaltig.
Von daher - clever gemacht...
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Die Wirksamkeit der Selbstanzeige war doch bereits vor dem Prozess - diplomatisch formuliert - hochumstritten. Jetzt wo die ca. 15 Millionen zugeben worden sind ist doch ersichtlich, dass die Anzeige nicht vollständig - also unwirksam ist.
Wenn Hoeness sich tatsächlich seit Herbst 2012 mit der Absicht getragen hat eine Selbstanzeige zu verfassen, weshalb dann diese 2 nächtlichen hastigen Aktionen im Januar 2013 zur Erstellung? Der Stern hatte nur nicht den letzten Beweis zur Zuordnung des Kontos.
Uli H. selbst wusste es aber logischerweise und vermutete wohl zurecht, es sei nur eine Frage von Tagen bis der Beweis erbracht werden würde es sei sein Konto. Daher die Eile.