Zitat:
Zitat von Matze-Maus
Und mit was kann man da ungefähr rechnen oder kann man das nicht genau sagen?
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Das kann man nicht genau sagen, da das von deinem Grenzsteuersatz abhängt.
Die Pendlerpauschale geht (wie andere Werbungskosten) für die Steuerberechnung von deinem Bruttogehalt ab und muss somit nicht versteuert werden.
Du sparst also das, was du für diesen Betrag an Steuern zahlen würdest (und zwar nicht mit dem Durchschnittssteuersatz, sondern mit dem Grenzsteuersatz).
Das ist übrigens unabhängig davon, ob du mit dem Auto oder mit dem Rad fährst. Nur sparst du halt ggfs. die Kosten fürs Auto.
Gruß Matthias
PS: Mist, zu langsam...