Zitat:
Zitat von FidoDido
Denk' bloß dran, fristgerecht zu widersprechen! Sonst gibt's ein Versäumnisurteil und du hast dann Spaß mit Gerichtsvollzieher und Schufa, weil jemand einen Titel gegen dich hat.
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Klugscheißmodus an: Nach Erlass eines Mahnbescheids und keinem Widerspruch durch den Antragsgegner wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, gegen den kann man aber noch vorgehen - Einspruch möglich. Klugscheißmodus aus
André