Zitat:
Zitat von monte gaga
Dafür wollte der Zeitnehmer gleich einmal EUR 25,-- Strafgebühr. Überwiesen habe ich statt dessen EUR 2,50 , was der Gebühr seiner Bank entsprechen dürfte.
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Die EUR 2.50 sind zu gering, üblich sind 10 Euro.
Es handelt sich nicht wirklich um eine "Strafgebühr", sondern um Kosten, die durch die Unterdeckung Deines Kontos entstanden sind. Da Du selbst den Auftrag zum Bankeinzug gegeben hast, bist Du auch für die Folgekosten der Unterdeckung verantwortlich.
Das sind normalerweise EUR 3, die von Deiner Bank erhoben werden, plus EUR 3, die von der anderen Bank erhoben werden, plus ein paar Euro für den Bearbeitungsaufwand.
Der Rest Deiner Geschichte klingt natürlich nicht sehr schön...
Grüße,
Arne