Oops, jetzt habe ich aber eine private Mail erhalten und wurde bezüglich der zeitlichen Einschränkung eines besseren belehrt. Naja, das ändert aber nichts daran, dass eine objektive Schlechtleistung des Veranstalters vorlag, was jedem passieren kann und nicht dramatisiert werden muss.
Diese war so gravierend, dass ein Mangel vorliegt und jeder Teilnehmer der da stundenlang gewartet hat einen Anspruch auf Minderung hat. Dessen Höhe dürfte sich so im Bereich zwischen 30,00 und 50,00 Euro bewegen. Frist 2 Jahre! Nur wer klagt solche lächerlichen Beträge ein? Da einer meine vorangehenden Mails ernst genommen haben (keine Bange, das war kein Athlet auch wenn er immer besonders schnell reagiert), möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um einen ersichtlichen Scherz gehandelt hat
Ich habe doch kein so großes Intertesse so kleine Beträge einzuklagen. Außerdem darf ich mich berufsrechtlich gar nicht so aktiv um ein Mandant bemühen.
Cengiz