das tut mir echt leid für dich,ich habe auch keine Ahnung vom Internetrecht,aber das kann nicht in Ordung gehen,dass du für das Fehlverhalten von einem RECHTSANWALT zahlen sollst.
Ich hoffe du hast Rechtsschutz und der üernimmt das.
Rechtsschutz für ein Internetportal, die Versicherung, die sowas übernimmt, hätte ich auch gerne.
Es geht um Schadenersatz in Höhe von EUR 1000,-, die Peter Pfaff von mir fordert. Dazu kommen Anwaltskosten in Höhe von EUR 661,16, Streitwert 7.500,-.
Nach Ansicht des Anwalts habe ich die Löschung der beanstandeten Inhalte zu spät vorgenommen, nämlich erst auf Reaktion eines Faxes des Anwalts, nicht jedoch bei dessen Anrufen auf meinen Anrufbeantworter. Peter Pfaff selbst hat sich nicht bei mir gemeldet, sondern es ging gleich über den Anwalt.
Nachdem ich Peter Pfaff angerufen habe um im guten Einvernehmen eine Sache aus der Welt zu schaffen, in der wir uns eigentlich einig sind, hat dieser seine Schadenersatzforderung auf EUR 500,- verringert. Zusammen mit den EUR 661,16 Anwaltskosten geht es jetzt also um 1161,16.
Ich bin nicht sicher, ob ich das einfach überweisen soll, um meine Zeit nicht zu verschwenden, oder ob ich das mal prüfen lasse und dagegen halte.
Grüße,
Arne
Ich helf mal mit Fragen, die ich mir dabei stelle:
Ist ein Anruf auf einem AB mit Löschungsaufforderung verbindlich? In welcher Form muss/soll so eine Aufforderung abgesetzt werden?
Wie viel Zeit ist seit dem Anruf bis zum Fax vergangen?
Wie viel Zeit hat man als Plattformbetreiber um eine Löschaufforderung durchzuführen?
Solltest du prüfen ob du den entstandenen Schaden beim Verursacher (Cengiz) nicht auch einfordern kannst.
Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum der Kläger nur auf die Hälfte Schadensersatz runter geht, wenn ihr euch einig seid? Müsste er nicht sagen: zahl die Anwaltskosten und gut?
Das gleich über Anwalt kommunziert wurde ist an der Stelle auch bemerkenswert.
Als Betreiber einer Internetplatform bist Du praktisch für deren Inhalt verantwortlich, auch wenn dieser von vielen Usern gebildet wird. Wenn eine Löschungsaufforderung kommt, ist es eigentlich fast schon zu spät. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste Arne hier jeden Post sofort mitlesen und gegebenfalls zensieren oder löschen. Dass Arne die Zügel locker lässt finde ich klasse, bringt ihn aber leider möglicherweise auch in die Ziellinie von Schadensersatzforderungen und Abmahnanwälten. Das Problem ist einfach, dass anonyme User reale Personen mit Nennung deren vollständigen Namen beliebig beleidigen, verleumden und in Verruf bringen können. Die Verantwortung liegt dann erstmal beim Forenbetreiber. Auch wenn des Users reale Identität ermittelt werden kann bin ich unschlüssig ob man auf diesen zurückgreifen kann. Ich finde selbst in einem anonymen Forum sollte jeder Nutzer persönlich für seine Äußerungen Verantwortung übernehmen müssen. Ich bedaure echt, dass Arne jetzt die Zahlung an der Backe hat.
Ganz so eindeutig ist das nicht:
Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung. In § 10 des Telemediengesetzes steht:
...
...
Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte (AZ VI ZR 101/06).http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung
leider hat er sich aus meiner Sicht in einen ganz normalen Forentroll entwickelt.
Ich sehe gerade, dass ich bei obigem Zitat mich etwas vom Ärger habe hinreißen lassen. Ich nehme den Begriff "Forentroll" zurück und entschuldige mich für dessen Verwendung.
... 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht.
Was bedeutet "erreicht hat"? Genügt eine Nachricht des generischen Anwalts auf meinem Anrufbeantworter? Oder zählt erst das später verschickte Fax des Anwalts?
Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt.
Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen?