Hier nochmal die betreffende Regel, auf der sich die Disqualifikation beruft im kompletten Wortlaut, wie sie in der aktuellen DTU-Sportordnung steht:
Zitat:
20.6 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Athleten, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle(Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen
1.Es ist unzweifelhaft dass die Cheerleader zum Helferteam des Veranstalters gehören und damit zu "vom Veranstalter eingesetzten Personen" gehören.
Du unterschlägst dabei die Bedeutung des Wortes hierfür. Beim Schwimmausstieg werden die Helfer eingesetzt, um allen ein sicheres Verlassen des Wassers zu ermöglichen. Die stehen aus keinem anderen Grund dort im Waser. Die Cheerleader-Truppe wurde nicht zum Stützen und Aufrichten der Athleten engagiert. Selbst wenn sie jedem Athleten aufhelfen würden, sind die Bedingungen nicht erfüllt.
Damit sehe ich diesen einen (Unter-)Punkt nicht als erfüllt an.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Es gibt mittlerweile mehrere Quellen, die berichten, dass Wojt die zur Hilfe geeilten beiden Cheerleader,die ihn kurz stützten, nach wenigen Augenblicken wegschüttelte, damit eindeutig signalisierte, dass er eben keine Hilfe annehmen will ...
Ich hoffe, das war tatsächlich so.
Bei dem Ausdruck "mehrere Quellen" bin ich mittlerweile skeptisch.
Einer bringt ein Gerücht auf, die andern schreibens ab.
Davon abgesehen bin ich damit
Zitat:
Wenn man diese ganzen Aspekte zusammenfassend wertet, kann es keinen Zweifel geben, dass die ausgesprochene Disqualifikation nicht durch das DTU-Regelwerk gedeckt ist
absolut d´accord.
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Irgendwo, irgendwann, begegnest auch du mal dem Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd ‘Oh! Ich hätt im Leben viel öfter ins Büro gesollt!‘
Interessante Diskussion hier. Ich weiß auch nicht, ob die Disqualifikation gerechtfertigt ist oder nicht. Aber diese Aktion als eine Notfallhilfe anzusehen ist meines Erachtens nicht richtig. Zum einen liegt ja ein Notfall Gott sei Dank nicht vor. Aber auch die Damen selbst gehen offensichtlich nicht von einem solchen aus. Sie rufen nicht den Rettungsdienst, legen den Athleten in die stabile Seitenlage oder wollen anderweitig medizinisch helfen. Für mich sieht es so aus, als ob die Damen ihm aufhelfen, damit er den Wettkampf weiterführen und das Ziel erreichen kann. Ob das regelkonform ist weiß ich nicht, ist jedenfalls keine Hilfe in einem Notfall und als solche auch nicht gewollt. Und ob der Sportler die Hilfe will kann ja wohl auch nicht der Maßstab sein, ob sie erlaubt ist oder nicht. Denke ich jedenfalls.
Hättest du, Arne, ihn auch dann noch disqualifiziert, während er im Ziel von Sanis versorgt wurde?
Nein.
Um den Rest zu beurteilen, also wie das Stützen oder Aufrichten des Athleten durch die Cheerleader erfolgte, muss man dabei gewesen sein. Es kann sich um eine Lappalie handeln, wenn der Sportler nur etwas gestolpert war. Oder es kann eine bedeutende Hilfe darstellen, wenn man einem halb ohnmächtigen Athleten wieder auf die Beine hilft.
Beide Fälle können bei einer strengen Regelauslegung zu einer Disqualifikation führen. Im ersten Fall kann man sie jedoch für unangemessen halten. Dies auszubalancieren ist Sache der Kampfrichter.
Dass Wojt seinem sportlichen Gegner Unsportlichkeit vorwirft, finde ich gefühlsmäßig nicht richtig, auch wenn das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Hörmann hat den Fall nicht entschieden. Er war Kläger, aber nicht Richter. Persönliche Angriffe sind da fehl am Platz.
Um den Rest zu beurteilen, also wie das Stützen oder Aufrichten des Athleten durch die Cheerleader erfolgte, muss man dabei gewesen sein. Es kann sich um eine Lappalie handeln, wenn der Sportler nur etwas gestolpert war. Oder es kann eine bedeutende Hilfe darstellen, wenn man einem halb ohnmächtigen Athleten wieder auf die Beine hilft.
Beide Fälle können bei einer strengen Regelauslegung zu einer Disqualifikation führen. Im ersten Fall kann man sie jedoch für unangemessen halten. Dies auszubalancieren ist Sache der Kampfrichter.
So ähnlich sehe ich es auch. Für ein sicheres Urteil muss man dabei gewesen sein um alle Aspekte der Situation erfassen zu können.
Da aber der Kamprichter der die karte verteilt hat offensichtlich auch nicht das fragliche Vergehen selbst gesehen hat, waren die Voraussetzungen für eine Tatsachenentscheidung ohnehin nicht gegeben und nach der mündlichen Beschwerde von Hörmann hätte dieser darauf higewiesen werden müssen, dass er offiziell Protest enlegen muss, damit daraufhin das Schiedsgericht, dass ja aus mehreren (neutralen) Personen besteht, in aller Ruhe die Angelegenheit analysieren und ggf., so wie wir das auch tun, die einschlägigen Regeln der Sportordnung noch einmal im Detail nachlesen kann, denn auch ein normaler Kampfrichter ebenso wie der Einsatzleiter hat nicht alle Formulierungen auswändig im Kopf parat.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dass Wojt seinem sportlichen Gegner Unsportlichkeit vorwirft, finde ich gefühlsmäßig nicht richtig, auch wenn das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Hörmann hat den Fall nicht entschieden. Er war Kläger, aber nicht Richter. Persönliche Angriffe sind da fehl am Platz.
ich fand Wojts Stellungnahme auch erstaunlich scharf und hätte in der gleichen Situation und mit dem gewonnenen zeitlichen Abstand wohl etwas zurückhaltender formuliert, nachdem man sich in der kleinen Community der Profi-Triathleten ja auch ständig über den Weg läuft, aber Hörmanns Rennbericht steckt alledings auch voller widersprüche und lässt entscheidende Details, nämlich dass kein Kampfrichter das vermentliche Vergehen gesehen hat und die DQ erst nach aktivem Protest von Hörmann erfolgte komplett weg und ist damit aus der sicht eines betroffenen Athleten eine echte Provokation:
Zitat:
Zitat von Hörmann
ich lief heran und sah wie ihm die Cheerleader vor dem Ziel Lukasz packten und wieder auf die Beine halfen. Ich war so perplex und konnte recht schwer mit dieser ungewöhnlichen Situation umgehen. ...(Berichte der Hilfestellung wurden mir von dritten mitgeteilt, da ich selbst ja im Rennen war).
??? Erst schreibt er, dass er selbst sah, wie die Cheerleader Wojt wieder auf die Beine halfen und zwei Sätze später steht, dass ihm die vermeintliche Hilfestellung von "dritten" mitgeteilt wurde. Wie soll das zusammenpassen?
Zitat:
Zitat von Hörmann
Es war ein Fotofinish, in dem ich eigentlich 4sek dahinter ins Ziel kam
4s Abstand sind, wenn ein Athlet kriecht und der dahinterliegende, zu diesem Zeitpunkt schnellere Athlet mit einem 3:30er-Schnitt unterwegs ist rund 20m Abstand! Das hat nichts aber auch gar nichts mit einem Fotofinish zu tun.
Der Rennbericht von Hörmann war vor dem FB-Eintrag von Wojt online, wäre also auch denkbar dass dessen Stellungnahme deshlab so emotional scharf war.
...Aber diese Aktion als eine Notfallhilfe anzusehen ist meines Erachtens nicht richtig. Zum einen liegt ja ein Notfall Gott sei Dank nicht vor. ...
Aus medizinischer Sicht ist jeder Sturz und jede Situation in der ein Mensch ungewollt aus der vertikalen Position zu Boden sinkt als Notfall zu werten.
Das lernt jede Krankenschwester oder Rettungssani in den ersten Monaten der Ausbildung.
Ob es dann tatsächlich ein interventions- und auf längere Dauer überwachungspflichtiger Notfall ist, kann man ja erst dann feststellen, wenn man sich näher mit dem verunglückten beschäftigt.
Dass Wojt seinem sportlichen Gegner Unsportlichkeit vorwirft, finde ich gefühlsmäßig nicht richtig, auch wenn das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Hörmann hat den Fall nicht entschieden. Er war Kläger, aber nicht Richter. Persönliche Angriffe sind da fehl am Platz.
Grüße,
Arne
Wenn die Kampfrichter von sich aus die Situation nicht DQ würdig fanden und das DQ von Hörmann gefordert und forciert wurde kann ich Deiner Sichtweise nicht folgen. Wären die Kampfrichter von sich aus tätig geworden könntest Du recht haben.
Wenn die Kampfrichter von sich aus die Situation nicht DQ würdig fanden und das DQ von Hörmann gefordert und forciert wurde kann ich Deiner Sichtweise nicht folgen. Wären die Kampfrichter von sich aus tätig geworden könntest Du recht haben.
Die Kampfrichter haben die Situation nunmal als regelwidrig eingestuft. Falls diese Entscheidung richtig war, sollten wir im Sinne des Fairplay zufrieden damit sein, dass sie gefällt wurde.
Falls die falsch war, ist das nicht Hörmanns Schuld, sondern die Schuld der Kampfrichter. Ihnen allein obliegt es, die Situation zu bewerten. Die beiden Athleten sind beide Partei.