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Thema: Corona Virus
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Alt 26.08.2020, 19:19   #9977
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.287
Zitat:
Zitat von Cogi Tatum Beitrag anzeigen
Du darfst sogar noch annehmen, dass die Erde ein Scheibe ist und Merkel eine Angestellte von George Soros. Aber dabei hast Du die jeweiligen Auflagen einzuhalten. Und wenn sich abzeichnet, dass Du das nicht planst dies zu tun ist die Lage eine andere.
Berlin hat in der Infektionsschutzverordnung keinerlei Bestimmungen mehr für Demos wie Grössenbeschränkungen, Mundschutz bei Demos u.a. . Was der Innensenator als Begründung angab, kann er vor Gericht nicht verwenden.

Ich zitiere aus dem Berliner Tagesspiegel:

Innensenator Andreas Geisel (SPD) begrüßte das Verbot – es kann davon ausgegangen werden, dass er selbst die Versammlungsbehörde entsprechend angewiesen hat – und begründete das mit der Abwägung zweier Grundrechte: Versammlungsfreiheit gegen Lebensschutz. Das entspricht einer Wertung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai in einem Brandenburger Fall. Danach ist der Staat zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit seiner Bürger angehalten, und das grundsätzliche Versammlungsverbot aus der Infektionsschutzverordnung diene diesem Zweck.

Angesichts der zu erwartenden großen Teilnehmerzahl von mehreren 10.000 Teilnehmern in Berlin – im Mai in Brandenburg sollten es 975 Teilnehmer sein – reiche die Annahme, dass Hygieneregeln verletzt würden, schon aus.

In Berlin enthält die Infektionsschutzverordnung kein Demonstrationsverbot. Rechtlich wird es deshalb schwierig

In Berlin ist die Lage jedoch anders: Die Infektionsschutzverordnung enthält kein Demonstrationsverbot, im Gegenteil, Demonstrationen sind dort ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt. Ein Verbot der Demo wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit müsste sich auf eine andere Rechtsnorm stützen, die verletzt würde – das will gut begründet sein.

Wenn sich Geisel insoweit darauf stützt, man wolle „Corona-Leugnern und Rechtsextremisten“ nicht erneut erlauben, die Stadt „als Bühne“ zu „missbrauchen“ wie am 1. August geschehen, dann ist das politisch argumentiert – und dürfte juristisch kaum zu halten sein."


https://www.tagesspiegel.de/berlin/v.../26129426.html

Geändert von qbz (26.08.2020 um 19:29 Uhr).
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