Zitat:
Zitat von Seyan
Gab es denn schon (erfolglose) Klagen dagegen?
Ich sags gerne nochmal: mit dem Auto 200km fahren ist derzeit doch kein Problem, 20 Stationen mit der UBahn dagegen schon (was mit den 15km abgedeckt ist). Wenn sie schon Unfug machen, dann bitte richtig: Arbeit ist nur ein triftigen Grund, wenn systemrelevant und sonst max 100m vom Wohnort entfernen. Auch mit Hund!
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Es gab eine erfolgreiche Klage, welche erst zu dieser Regelung geführt hat. "Im Umfeld des eigenen Wohnortes aufhalten" war einem Herren in DD zu ungenau, weshalb er geklagt hat. Als Resultat hat das Gericht einen genauen Wert festgelegt und das Umfeld definiert.