Ich kann hier kurz auch meinen Senf dazu geben, da ich selbiges Thema gerade beim Anwalt nach meinem Unfall mit Kahnbeinbruch erst hatte. Also pauschal kann man da keinen Betrag nennen, aber gerade wenn der Sport fester Bestandteil der Freizeit ist und Leistungsorientiert ausgeübt wird, zählt das mit in die Berechnung des Schmerzensgeldes rein und erhöht das entsprechend. Den immateriellen tatsächlichen Schaden wird das vermutlich nicht weg machen, aber besser als darauf verzichten.
Ich würde mich an deiner Stelle also am besten auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um alle deine Ansprüche geltend zu machen. Bezahlte Startgelder für Wettkämpfe etc. zählen hier natürlich auch rein.
Und auch von mir gute Besserung!
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