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Zitat von LidlRacer
Das klingt bei Dir so, als wäre der Veranstalter mit den Durchsagen aus dem Schneider, auch wenn die Teilnehmer sie ignorieren.
Das scheint mir nicht so zu sein.
[i]"Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.
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Falls die Veranstaltung stattfindet dürfte es interessant sein wie intensiv der Veranstalter mit Ordnern aktiv zur Einhaltung der Abstände auffordert ( sofern es nötig ist).