gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gernhardt-Sportgedicht der Woche ...
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.05.2007, 12:30   #16
pioto
Auf eigenen Wunsch deaktiviert
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.830
Zum obigen Gedicht sind mir spontan zwei weitere literarische Kleinode eingefallen:

Es war einmal ein Mann,
der hatte einem Zahn.

Der Zahn, der tat ihm weh,
da sprang er in den See.

Der See war ihm zu kalt,
da ging er in den Wald.

Der Wald war ihm zu dicht,
da nahm er sich ein Licht.

Das Licht war ihm zu helle,
da ging er in die Hölle.

Die Hölle war zu heiß,
da ging der Mann aufs Eis.

Das Eis war ihm zu glatt,
da ging er in die Stadt.

Die Stadt war ihm zu enge,
da stieg er auf die Hänge.

Die Hänge war'n zu kalt,
da lief der Mann ins Tal.

Das Tal war ihm zu flach,
da stieg er auf ein Dach.

Das Dach war ihm zu schräg,
da plumpst er auf den Weg.

Der Weg war ihm zu lang,
da sucht er eine Bank.

Die Bank war morsch und faul,
da kauft er einen Gaul.

Der Gaul warf ihn im Trab
in einen Graben ab.

Der Graben roch zu sehr,
da ging der Mann ans Meer.

Das Meer war ihm zu blau,
da ging er auf die Au.

Die Au war ihm zu grün,
da ging er nach Berlin.

Berlin war voller Qualm,
da stieg er auf die Alm.

Die Alm war voller Ziegen,
da ist er abgestiegen.

Der Abstieg war ein Graus,
drum ging der Mann nach Haus.

Zuhause fiel ihm ein:
ich hab' doch einen Zahn...

----
Das hier dürfte zumindest teilweise aus der Feder von Gernhardt sein:

Richter:
Hohes Gewicht, liebe Geschwollenen, Angenagter!
Ihnen wird zur Last gelegt,
sie hätten an dem Mast gesägt.

Angeklagter:
Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.

Richter:
Und dabei hat Sie´s fast geschrägt?

Angeklagter:
Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.

Richter:
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere Angaben gemacht.
Ich zitiere sie wörtlich:

Ich habe diesen Gast zersägt,
weil er sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich ein Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefälschten Zaster prägt
und Schuh´ aus Alabaster trägt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient, dass ihn der Mast erschlägt.
Das haben sie doch in der Vernehmung gesagt.

Herr Zeuge, können sie diesen Hergang bestätigen?

Zeuge:
Nein, das war ganz anders. Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.

Richter:
Das tut doch nun gar nichts zur Sache!

Zeuge:
Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersägt,
weiß, dass das keine Hast verträgt.

Richter:
Aber das spielt doch nun überhaupt keine Rolle!

Zeuge:
Doch.
Da hat sich´s im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast aufs Pflaster schlägt,
da hat er wohl den Gast erlegt.

Richter:
Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird denn nun das belegt?

Verteidiger:
Aber Herr Richter, wenn ich als Verteidiger mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Phantast, der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrei´n , dass ihn der Mast erschlägt.

Aber zurück zu meinem Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man in sich das Laster trägt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt´s vor, dass man den Gast erschlägt,
und ihn dann auf das Pflaster legt.

Richter:
Das genügt, die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:

Wenn einer einen Mast zersägt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwägt,
dass er sein Geld zum Paster trägt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt
dann wird das nicht Knast belegt.
Stattdessen wird der Mast zersägt
und auf das Grab vom Gast gelegt.

Wem dieser Spruch nicht passt, der trägt
die Kosten des Verfahrens. Gezeichnet: Richter Ahrens.

Das Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück.
Das Urteil lautet: Freibier!
pioto ist offline   Mit Zitat antworten