Zitat:
Zitat von Stefan
Ich kenne mich mit AT-Recht nicht aus, aber in Deutschland könnte es für ihn jetzt schwierig werden (mir ist bewusst, dass er kein Einstellungsbewerber mehr ist, wenn er schon in einer entsprechenden Ausbildung ist, aber auf Lebenszeit verbeamtet (oder wie auch immer das in AT läuft) wird er noch nicht sein):
Beschlus Bundesverwaltungsgericht 20.07.16 - 2 B 17.16:
"Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird."
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Kommt drauf an ob der VB als Vetragsbediensteter ist oder schon pragmatisierter Beamter wenn VB gilt das AG daher kann er gekündigt werden wenn Beamter muss die Haftstrafe mindesten unbedingt 1 Jahr sein damit die Pragmatiserung aufgehobenw werden kann sonst kann er nur disziplinar belangt werden als bekommt er sagen wir eine lebenslange Sperre von der NADA ein gerichtliche Verurteilung wegen Sportbetrug eine Disziplinarstrafe als Beamter