Zitat:
Zitat von Itchybod
Hatten wir eigentlich schon das Schlafschaf ?
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Nein. Personennamen und Pseudonyme dürfen, Frau Dr. Angel Nerkel als Beispiel der Veranschaulichung dienlich, dürfen in Konkordanz mit dem AGG, auch als Antidiskriminierungsgesetz ausgeschrieben bekannt, nicht als Unworte benannt werden. Zwar ist im allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) (2006) nicht explizit von Personennamen die Sprache, und dieses, die diese Nennung von Personen oder Pseudonymen wäre womöglich eine rechtliche Lücke nach dem deutschen AGG, allerdings glaube ich, dass dieses, Personennamen als Unworte zu nominieren, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllte. Daher können m.E. nach, nach bestem Wissen und Gewissen, keine Personennamen nominiert werden. Zumindest ad hoc nicht.
Liste daher wie folgt:
- Covidiot
- Social Distancing
- Mentalvader
- Plem-Plem-Land
- Durchschnittsintelligenzquotient
- Corona
- Startgeldrückerstattung
- Ungeimpft
- Lemminge
- Systemmedien
- Main Stream Medien
(...)
Grüße,
MunA.
P.S.: at Thorsten: danke für den Hinweis, ja, ich gebe mir noch mehr Mühe. Rechtschreibefehler und Buchstabenkosmetik bereits beim Eintippen berücksichtigt, da ich meinen Tipp-Speed verlangsamt habe.