Zitat:
Zitat von hazelman
Die DTU meint in der Veranstalterordnung dazu:
§ 13 Verpflegungsstellen
§ 13.1 Verpflegungsstellen sind entlang der Wettkampfstrecken aufzustellen. Als angemessen gel-ten dabei:
a) Eine Station im Zielbereich
b) Stationen alle 20 km entlang der Radstrecke
c) Stationen alle 3 - 5 km entlang der Laufstrecke.
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Also kann man, falls es bei großer Hitze zu wenig oder gar keine Verpflegung gab den Veranstaltern ordentlich druck machen?!