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Zitat von crazy
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Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Maskenpflicht gekippt werden sollte. Der Eilantrag wurde wohl zusätzlich zu oben genannten Verfahren gestellt.
Zudem stellte das Verwaltungsgericht fest, dass dem Richter, der per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht aussetzen und gleichzeitig Präsenzunterricht anordnen wollte, als Familienrichter die Befugnis fehlt, um entsprechende Anordnungen gegen Behörden zu erlassen.
Offensichtlich hatte man sich von Seiten der Querdenkerszene gezielt diesen Richter ausgesucht, da dessen Einstellung zur Maskenpflicht bekannt ist. Wäre interessant, ob das irgendwelche Konsequenzen für ihn hat.
M.