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Alt 03.11.2018, 15:45   #41
Triasven
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Kido Beitrag anzeigen
Wenn ein Hundebesitzer die nicht zu sichern kann ist der Hund an zu leinen. Ohne wenn und aber!
Warum hier immer die Verantwortungspflicht vom Hundebesitzer auf den Jogger übertragen wird entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Wenn man sich einen Hund anschafft, hat man dafür zu sorgen, dass seine Mitmenschen nicht beeinträchtigt sind. Wenn ich das nicht leisten kann, schafft man sich keinen Hund an. Warum müssen immer die anderen dafür sorgen, dass der Hund andere nicht einschränkt? Komische Sichtweisen die hier dar gelegt werden.

Wenn ich mir ne Waffe anschaffe habe auch ich dafür zu sorgen, das niemand anderes zu schaden kommt und nicht die Anderen. Da kann ich auch nicht agumentieren, man hätte mich warnen müssen, damit ich keinen über den Haufen knalle. Da würde auch jeder die Schuld und Pflicht beim Waffenbesitzer suchen.

Warum das bei einem Hund dann plötzlich anders ist, der eben auch nach instinkten zu einer Waffe werden kann, lässt sich nur mit Doppelmoral/Doppelstandard erklären.

Das man auf Dauer nicht mehr gewillt ist verzogene Hunde hin zu nehmen kann ich durch aus nach voll ziehen und verstehen. Wenn mittelfristig so Hunde auch mal zu schaden kommen, ist das zwar schade um den Hund weil ich die "Schuld" auch beim Hundebesitzer sehe, aber der kapiert es halt nicht und lässt sich genau so wenig erziehen. Da hilft vielleicht einfach nur "lernen durch schmerz"

Eine sehr einseitige, wenn nicht sogar sehr überhebliche Einstellung.

Zunächst mal gibt es kein Anrecht auf Unversehrtheit beim Joggen. Du kannst von nem Meteoriten erschlagen werden, in ein Schagloch treten und den Knöchel brechen, von nem Wildschein aufgespiesst werden usw. Und du kannst niemanden dafür zur Rechenschaft ziehen, dass dadurch dein Trainingsplan durcheinander kommt.

Desweiteren ist es kein Naturgesetz, dass Hunde gut erzogen werden müssen, oder anzuleinen sind. Die Anleinpflicht (oder auch nicht) regelt die jeweilige Behörde, Stadt oder wer auch immer, auf jeden Fall jedoch nicht die Jogger.

Sollte nun eine Anleinpflicht bestehen, ein Halter hält sich nicht dran, der Hund stört deine Joggingrunde (ohne dich zu beissen) dann ist das (glaub ich) eine Ordnungswidrigkeit. Anders als das Abfeuern einer Waffe was (imho) eine Straftat ist. Von daher verstehe ich deinen Vergleich Waffe/Hund nicht. Ich glaube Kampfhunde bilden hier nochmal eine Ausnahme.

Sei‘s drum, Ordnungswidrigkeiten werden tagtäglich millionenfach in D begangen. Falschparken, Radwegebenutzungspflicht, verkehrssicheres Fahrrad, Leichtes zu schnell Fahren usw. usw.
Der gewöhnliche Hundehalter als Teil und Abbild der Gesellschaft bildet hier keine Ausnahme und leint mal an, und mal nicht.

Wenn man nun also als Jogger darauf pocht, dass ausgerechnet ‚die anderen, (also hier die Hundehalter) ein 100%ig tadelloses und gesetzeskonformes Verhalten immer und zu jeder Zeit an den Tag zu legen haben, hat nicht der Hundehalter, sondern der Jogger ein verqueres Weltbild.

Ausnahmen sind selbstredend die Mörderhunde vom Captain Hook. Ich kenn zwar niemanden, der je so einem Hund begegnet wäre, aber da ist nat. das ganze Programm der militanten Notwehr angebracht.
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