Um näher zu erörtern, ob eine grundsätzliche Geschwindigkeitsreduktion auf der Landstraße überhaupt geeignet ist, Unfallzahlen bzw. -folgen zu senken, müsste einmal ausgegeben werden, wo denn die Unfälle mit Verletzten passieren und ob an diesen Stellen noch doch schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen vorliegt.
In der Regel besteht dort, wo der Streckenverlauf, Fahrbahnoberfläche, Quell- und Querverkehr oder auch die Verkehrsdichte eine erhöhte Unfalleintrittswahrscheinlichkeit bedingt, doch schon ein Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Ich halte den Zugewinn an Sicherheit für den Straßenverkehr auf Landstraßen durch eine Reduktion auf 80 für nicht messbar. Eine Reduktion auf 60 halte ich bei unserer Vekehrsinfrastruktur im ländlichen Raum für unzumutbar.
Nach wie vor denke ich, dass man eher attraktive Alternativen für den motorisierten Individualverkehr schaffen sollte. Damit würde man am meisten für die Umwelt tun.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
|