Zitat:
Zitat von floehaner
Eben nich. Es gibt auch in der jetzigen Sportordnung eine Definiton, ab welchen Zeitpunkt man als Überholter (Vorderradhöhe) zählt. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, das man die Windschattenbox in der vorgegeben Zeit zu verlassen hat. Selbst wenn ich als Überholter nur 1mm hinter dem Vorderrad des Nebenmannes (Überholender) bin, befinde ich mich aber noch nicht in seinem Windschattenbereich. Im §44 wird aber auch darauf Bezug genommen. Daher zählt die Zeit erst ab dem Zeitpunkt, wenn ich mich im Windschattenbereich befinde. Nach meiner Auffassung kann die Zeit (5sek) erst laufen, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
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Nach dem neuen Entwurf fängt die Windschattenzone am Vorderrad an:
Zitat:
33.1 Die Windschattenzone ist 10m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermanns bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers
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Kritisch finde ich die Definition des Überhohlvorganges, bzw. die Beendigung des Überholvorganges. Im Prinzip muss ich nur auf gleiche Höhe bzw. knapp vor den zu Überholenden kommen und dann muss der sich zurückfallen lassen und zwar relativ schnell. d.h. Sobald ich es geschafft habe, mein Vorderrad vor seins zu bekommen, ist der Überholte für die regelkonforme Beendigung des Überholvorganges verantwortlich. Das kann doch nicht sinnvoll sein. Im Zweifel kann so der Überholvorgang als taktisches Mittel verwendet werden, um den Gegner erstmal zum Bremsen zu zwingen. Bis der dann wieder beschleunigt hat, bin ich wieder ein paar Meter weg.
Aus meiner Sicht sollte der Überholende komplett für den regelgerechten Überholvorgang verantwortlich sein. D.h. er darf erst wieder einscheren, wenn er einen ausreichenden Vorsprung hat. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Zeit für dne Überholvorgang auf z.B. 30sek auszuweiten aber dafür den Überholvorgang komplett aus Sicht des Überholenden zu definieren, also von "nach links ausscheren" bis "nach rechts einscheren". Wenn der Vordere zu früh rüber zieht und den Überholten zum Bremsen zwingt, wird das als Behinderung gewertet.
M.