Zitat:
Zitat von Helmut S
Aber selbst Flow, der dich von Anfang an so verstanden hat wie du es wohl meintest, hat in der operativen Auslegung deines Prinzips - zumindest sprachlich - ein ungutes Gefühl. Die Begrifflichkeiten die er verwendet hat ("zumindest theoretisch", "potentiell", "Die tatsächliche Entscheidung bzgl der Reichweite bestimmter Handlungen ist natürlich eine andere Frage."), schränken ein und weichen etwas auf, denn ihm war beim Schreiben wohl klar, dass das Problem in der Beurteilung liegt: Wer beurteilt überhaupt mögliche Auswirkungen/Nichtauswirkungen in der Zukunft? Geht das überhaupt? Und wer führt diese objektive Bewertung durch? Jedes Individuum? Und nur über den Auswirkungsbereich der nächsten ... sagen wir 14 Tage?
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Nana, nix da "ungutes Gefühl" ...
Wenn die Folgen einer Handlung nur das handelnde Individuum betreffen, dann liegt die Reglementierung dieser Handlung meiner Meinung nach außerhalb der Kompetenz des Staates.
Der Punkt ist völlig klar.
Ob dies für eine spezielle Handlung so zutrifft, mag in verschiedenen Fällen diffizil zu beurteilen sein.
Das sehe ich, wie gehabt, als eine andere Frage, die aber in keinster Weise Punkt 1 einschränkt oder aufweicht.
"Zumindest theoretisch" sollte bedeuten, daß im Einzelfall die Entscheidung noch nicht getroffen ist, praktisch noch zu treffen ist, aber dann dementsprechend ausfallen wird.
"Potentiell" bezog sich auf die Schädlichkeit der Handlung. Eine "gefährliche" Handlung kann zu Schaden führen, muß es aber nicht in jedem Fall.
Grüße ...