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Thema: Corona Virus
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2020, 18:51   #10613
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von kupferle Beitrag anzeigen
Eine Frau hat eine Verfügung gegen das RKI angestrebt.
...
Ich bin gespannt was da rauskommt.
Copy&Paste von der Facebookseite der Frau von heute:
★●★ Update: Stand der „ Maskenpflicht “ – Klage (auf Basis der Studie) ★●★
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mich mittlerweile in einem Schreiben auf folgendes hingewiesen:
- Der Eilantrag könne, in der dabei ja nur gröberen Prüfung der Angelegenheit, mit Sicherheit nicht positiv beschieden werden, da in vorherigen Verfahren zur „Maskenpflicht“ bereits festgestellt worden sei, dass bei einer solchen Prüfung weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrages ausgegangen werden könne.
In dieser Situation wird mir hier kein „negativer“ Beschluss zugestellt, mit dem ich gerichtlich „weiterziehen“ kann, sondern die Generalsekretärin schreibt: „Ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf diesen Hinweis nicht weiterverfolgen wollen. Vorsorglich weise ich darauf hin ..“ (es folgt die Nennung einer der Antragstellerin möglicherweise auferlegbaren Strafgebühr).
Zusätzlich zu den o. g. Informationen erhält der Hinweis von ihr außerdem dies (einen m. E. überstrapazierten, ewig dogmatisch perpetuierten Satz bzw. Inhalt, dem jede wirkliche Evidenzprüfung vorenthalten wird): Grundsätzlich müssten die Grundrechtsbeschränkungen „gegenüber der fortbestehenden Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei einer Überforderung der personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems zurücktreten“. Und: Eine vorläufige Aussetzung einzelner Verordnungbestimmungen wie der Verordnung zur Mund-Nasen-Bedeckung „würde die praktische Wirksamkeit des Schutzkonzeptes in einem Ausmaß beeinträchtigen, das dem Gebot zuwiderlaufe“, eine in Kraft getretene Norm nur unter größter Zurückhaltung auszusetzen, „wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers“.
- Die Eröffnung des Hauptsacheverfahren fände auch nicht statt, bevor in einem anderen Verfahren zur „Maskenpflicht“, das man abwarte, nicht der Ausgang feststehe (was laaange dauern kann, wie ich weiß).
Eine relative „Blockierung“ für mein Anliegen.
Es wird jetzt erwogen, tatsächlich, bewusst auch unter Inkaufnahme der Strafzahlung, eine Entscheidung des Eilantrages zu verlangen, um mit diesem Bescheid „weiterziehen“ zu können.
(Und in diesem Verlangen nochmal auf die m. E. totalitär anmutende Dramatik hinzuweisen, dass sich die gesamte „Corona-Verordnung“ jeglicher Rechtsprüfung vollständig entzieht, wenn eben NICHT einzelne Bausteine von ihr sehr zeitnah zur juristischen Prüfung zugelassen werden.
Außerdem wird eine Mitsendung der RKI-Unterlassungsklage zur Akte erwogen, die genau das „Unfehlbarkeits-Dogma“ aufzubrechen versucht. Neue Erkenntnisse (der „Masken-Studie“) sind in meinem Antrag schließlich auch zentral verwoben und schwere Nachteile für die Gesundheit vieler Menschen und für den sozialen Frieden in diesem Land bei Abweisung / weiterem rechtlichen Zuwarten sind doch nun wirklich auch gegeben – und damit meine ich NICHT eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch „Corona“.)
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