gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der nächste Einzelfall
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.01.2021, 09:32   #12637
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.914
Zitat:
Zitat von KevJames Beitrag anzeigen
Würde aber andererseits das juristische Korsett einer Gesellschaft nicht idealerweise auch deren gängige Moralvorstellungen abbilden?
Selbstverständlich. Sehr gut erkannt.

Deshalb gehört das m.E. ja in das StGB (Kernstrafrecht) und nicht ins Nebenstrafrecht. Dort (StGB) beschäftigt man sich mit allgemein schützenswerten Rechtsgütern wie z.B. dem Vermögen. Betrug ist ja bekanntlich (nur) ein Vermögensdelikt. Provokant: Geld ist allgemein schützenswert; Fairness und Ehrlichkeit im Wettkampfsport nicht. Das ist die Kommunikation unseres Strafrechts.

Es spielt ja bei entsprechender Ausgestaltung des Nebenstrafrechts bzgl. des Strafmaßes freilich keine Rolle. Allerdings zeigt es - da hast du völlig recht - die Gewichtung eines Wertes in einer Gesellschaft.

Beispiel Mark S.: Er ist kein verurteilter Betrüger. Er wurde wg. Verstoßes gegen das AntiDopG verurteilt. Außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung. Leider ist das Urteil noch nicht nachlesbar, ich vermute aber, dass das Ruhen der Approbation wegen eben dieser gefährlichen Körperverletzung angeordnet wurde (und nicht wegen Verstoßes gegen das AntiDopG). Wäre er wegen Betrugs verurteilt worden, hätte das z.B. auch einen Widerruf der Approbation gerechtfertigt. Ich bin gespannt was in dem Urteil drin steht. Aspekte wie und ggf. weitere Folgen wie Schadenersatzpflicht (die sich aus einer Verurteilung wegen Betrugs auch ergeben) haben wir ebenfalls noch nicht betrachtet.

Mir ist selbstverständlich auch klar, dass die Position (Kernstrafrecht/Nebenstrafrecht) eines Deliktes auch was mit der grundsätzlichen Rechtskonstruktion zu tun hat und Änderungen diesbezüglich eine Menge Fragestellungen aufwerfen. Möglicherweise wäre es das aber wert.

Geändert von Helmut S (21.01.2021 um 09:38 Uhr).
Helmut S ist offline