Zitat:
Zitat von mamoarmin
Mit stellt sich nur die Frage, wie man das patentieren lassen will?
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Möglichkeiten gibts da schon, um es zu versuchen (Herstellungsverfahren, also speziell auf den Grgenstand, nicht nur auf 3d-Druck, konkrete Form...). Wird nur schwer, die Patentierbarkeitshürden (Neuheit, erfinderische Tätigkeit) zu nehmen.
Zudem: Gegen wen will man das Patent, so es denn erteilt werden würde, einsetzen? Ich kann aus dem Patent nur gegen gewerbliche Anwender vorgehen. Wenn sich eine Privatperson das Teil zu Hause druckt, hab‘ ich als Patentinhaber keine Handhabe dagegen. Aktuell wäre glaube ich noch nicht mal das Anbieten der CAD-Dateien eine patentverletzende Handlung.
Zitat:
Zitat von DocTom
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Wieso? Nur, wenn ich Verfahren schützen lassen will, fällt das GBM in D weg.
M.