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Alt 10.03.2021, 13:46   #707
bellamartha
Szenekenner
 
Benutzerbild von bellamartha
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 5.847
Zitat:
Zitat von sandmen Beitrag anzeigen
Wenn es nur um die private Steuerklärung geht (und nicht irgendwelchen Unternehmen) sollte die Verjährungsfrist 4 Jahre plus das Jahr, in dem die Steuererklärung abgegeben wird, betragen.

Die Frage ist: Wurde damals eine gemeinnützige Organisation gegründet, an dem man Spenden kann? Spenden an Privatpersonen sind nicht steuerlich absetzbar. Da könnte man die Belege auch gleich vernichten, weil man nichts belegen kann, was zum Abzug berechtigt ;-)
Nein, es ist keine gemeinnützige Organisation gegründet worden.
Ich hatte die Sachen damals vor allem wegen der Erfahrungen mit der Bank bei der ersten Aktion aufbewahrt und weil ich einen Nachweis für die Spender haben wollte, falls da mal Nachfragen kommen.
bellamartha ist offline   Mit Zitat antworten