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Zitat von NBer
Das ist so. Natürlich muss der Unfallverursacher 100% feststehen. Ich hatte 2 solcher Unfälle wo ich genau wusste, dass der Unfallgegner der Verursacher bzw Schuldige war, und habe mir auch ohne Rechtsschutzversicherung sofort einen Anwalt genommen. Dessen Kosten übernimmt dann nämlich auch die Gegenseite bzw dessen Versicherung.
Beim Material wurde immer nur der Zeitwert ersetzt, beim letzten Mal gab es noch ein Schmerzgeld im unteren dreistelligen Bereich.
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Ich hatte auch schon einen Unfall mit dem Rad. Bei mir war es allerdings ein Hund, der zum Sturz führte. Hab mir sofort einen RA genommen da ich eine Rechts-
schutzversicherung hatte bzw habe. Laut meinem Rechtsempfinden und Auffassung meines RA, war der Unfallgegner (Hundehalterin mit ihrem Hund) zu 100% der Unfallverursacher. Die ganze Sache hat über ein Jahr gedauert und endete tatsächlich vor Gericht.
Ergebnis: ich bekam 30% Teilschuld...
Außerdem bezahlt die gegnerische Haftpflicht auch nur den Zeitwert der beschädigten oder kaputten Teile. Bei einem relativ neuen und teuren Rad ist das sehr ärgerlich...