Zitat:
Zitat von pepusalt
vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)
Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:
Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
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Danke für die Ergänzung. Der Artikel wurde wohl nachträglich ergänzt bzw. geändert. das Zitat stammt direkt aus der ersten Fassung des Artikels. Die Punkte mit der Einreisesperre und den FFP2-Masken standen gerade eben auch noch nicht drin.
Meine Meinung: Eine Einreisesperre macht die Sache deutlich komplizierter, denn man muss immer schauen, was gerade in der Gegen erlaubt ist, in die man fahren will. Oder gleich zu Hause bleiben. Zudem würde eine solche Einreisesperre alle Bürger treffen, also auch die aus Kommunen, die ein geringes Infektionsgeschehen haben.
Also besser gleich zu Hause bleiben. Dann wird's aber in z.B. in München sehr eng, wenn alle an der Isar oder im englischen Garten frische Luft schnappen wollen...
M.