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Alt 26.03.2021, 19:33   #16443
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.284
Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Homosexuelle können sich aber auf das deutsche Gesetz berufen, und auf die Menschenrechte. Beide Schriften geben ihnen recht. Es ist die kath. Kirche, die nicht kompatibel ist. Die Homo-Ehe entspricht den Sitten in Deutschland. Die kath. Kirche verletzt die Sitten in Deutschland. Das Verhalten der kath. Kirche ist sittenwidrig.
Wie dem auch sei, es ist eben dann auch eine Frage ob Streit ins Haus stünde.

Die RKK könnte beweisen, dass die Segnung etwas bringt, indem sie empirische Sozialforschung betriebe. Womöglich käme heraus, dass sehr viele Menschen an konservativen Werten festhalten möchten. Es ist auch deren Menschrecht für konservative Werte einzutreten. Auch die Konservativen können sich auf die Gesetze berufen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

Du willst mir hoffentlich nicht weismachen wollen, dass heterosexuelle Lebensgemeinschaften sittenwidrig sind? Sind homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht sittenwidrig? Falls ja, sind dann im Umkehrschluss heterosexuelle Lebensgemeinschaften sittenwidrig? Falls ja, würden Homosexuelle Heterosexuelle diskriminieren.

Womöglich ist beides der Fall. Die einen diskriminieren die anderen, die anderen wehren sich und diskriminieren die ersteren? Und umgekehrt. Ist eben imho eine Frage, wie viel Streit eine Gesellschaft verkraftet, insofern, falls die Balance Konservatismus versus Liberalismus nicht im Sinne der Mehrheitsverhältnisse kalibriert ist?

Die Schwulen haben für ihre Rechte gekämpft. Falls du heiraten möchtest, insofern du nicht verheiratet bist oder noch einmal nach einer Scheidung heiraten möchtest, ich will dir nicht zu nahetreten, da ich deinen Familienstatus nicht kenne, so kannst du das z.B. in einer "Waldkirche" im Rahmen einer LGBT-Feier machen.

Wozu brauchst man dann die RKK und/oder deren Segen, zumal deren Segen "Hokuspokus" ist?

Geändert von Trimichi (26.03.2021 um 19:50 Uhr).
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